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Rechtsanwalt Christof Kiehm Sonnenstr.1 (Stachus) 80331 München |
Reiserecht:
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Teil 1: Auswahl der Reise/Buchen der Reise
Teil 1: vor der
Reise: |
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Teil 2: bei der
Reise: |
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Teil 3: nach der Reise: |
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Teil 1: Auswahl der
Reise/Buchen der Reise
Bereits
in dieser Phase kann es zu Fehlern und Missverständnissen kommen, die hinterher
nicht oder nur schwer korrigiert werden können.
Der
klassische Fall ist, man sucht sich aus dem Katalog ein scheinbar gutes Hotel
in scheinbar guter Lage aus, die Vorfreude ist riesengroß, als man dann
ankommt, folgt die Ernüchterung auf der Stelle.
-Meerseite
mit Blick auf Betonwand, statt auf Strand
?
-verkehrsgünstig
gelegen mit „Rushhour nonstop“ ?
Die
Phantasie vieler Katalogautoren scheint unerschöpflich zu sein, was die verbale
Verschönerung des ein oder anderen Makels angeht. Darum gilt, lesen
Sie sich besser die Beschreibung Wort für Wort durch, schauen Sie vorne/hinten
im Katalog nach, was mit den einzelnen Begriffen tatsächlich gemeint ist. Nur
dann wenn das Hotel/die Reise von der Beschreibung im Katalog o.ä. abweicht
kann normalerweise insoweit ein Reisemangel vorliegen.
Wenn
Zweifel bleiben und es Ihnen auf besondere Dinge ankommt –bspw. Tennisplatz-
oder Sie auf bestimmte Dinge angewiesen sind bspw. bestimmte Art von Essen,
behindertengerechter Zugang u.ä.- lassen Sie sich diese Dinge vor Vertragsschluss (nicht erst vor Reisebeginn)
vom Reiseveranstalter oder vom Reisebüro schriftlich geben; es liegt dann ein
Fall der sog. Zusicherung
vor, an die der Reiseveranstalter gebunden ist.
----->weiter zu Teil
2: bei
der Reise:
Reisemangel/Abhilfe am Reiseort
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